Meine willkürliche Zusammenstellung von Abkürungen und Begriffserklärungen. Wenn dir ein Begriff fehlt, schreib mir eine E-Mail, dann nehme ich den gern auf!
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A
Absunk
Als Absunk oder Sunk wird das fahrdynamische Absinken eines Schiffes über den eigentlichen Tiefgang hinaus bezeichnet. Dieses Absinken ist bei allen Schiffen zu beobachten, unabhängig ob sie einen Fluss oder Kanal befahren, und ist abhängig von dem Querschnitt des Schiffes, der Geschwindigkeit, dem Wasserstraßenquerschnitt und der Verkehrssituation (Überholen oder Begegnen). Je niedriger der Wasserstand, je weniger Wasser zwischen Schiffsboden und Gewässergrund, umso größer ist der Absunk. Während der Fahrt des Schiffes entsteht durch die seitliche und tiefenmäßige Begrenzung eine Rückströmung von Bug zum Heck des Schiffes. Diese Rückströmung bewirkt ein Absinken des Wasserspiegels und damit auch des Schiffes. Theoretisch reicht eine Handbreit Wasser unter dem Schiff, kommt das Schiff aber in Bewegung, so sind schnell 30-40 cm Wasser mehr erforderlich, um eine Grundberührung zu vermeiden.
Abladetiefe
Der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende Tiefgang eines Schiffes ohne Fahrt im Ruhestand, wird auch als Eintauchung bezeichnet.
ADN
Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen enthält die Vorschriften über die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenschiffen
(Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure)
AIS
= Automatic Identification System
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem, arbeitet auf UKW, sendet standardisierte Datentelegramme an die Umgebung aus und dient zur Kollisionsverhütung. In der Binnenschifffahrt gibt es eine Ausrüstungspflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
ARA-Raum
Kurzbezeichnung für die Universalhäfen in Antwerpen (Belgien), Rotterdam (Niederlande) und Amsterdam (Niederlande)
ATIS
= Automatic Transmitter Identification System
Automatisches Senderidentifizierungssystem zur Identifizierung der sendenden Schiffsfunkstelle im europäischen Binnenschifffahrtsfunk
B
Bb = Backbord
linke Seite des Schiffes bezogen auf voraus
Bergfahrt
Fahrt zu Berg (bergwärts) ist auf Flüssen in Richtung zur Quelle, auf Schifffahrtskanälen nach den Festlegungen in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei Häfen die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen.
Binnenschifffahrtsstraße
Teil einer Binnenwasserstraße, auf der vorwiegend Binnenschiffe verkehren und auf der der Schiffsverkehr gesetzlich geregelt ist.
Binnenschiffszeugnis
Bezeichnung für die Fahrtauglichkeitsbescheinigung bzw. das Schiffsattest eines gewerblich genutzten Binnenschiffes, wird auch als Unionszeugnis bezeichnet.
Binnenwasserstraße
Ein Gewässer als Wasserstraße binnenwärts der Flussmündung mit seitlichen Ufern, im Küstengebiet ist sie gegen das Küstengewässer gesetzlich abgegrenzt.
Binnenwasserstraßen sind Seeschifffahrtsstraßen, wenn diese überwiegend der Seeschifffahrt dienen, wie die Unterläufe von Flüssen (z. B. Ems, Weser, Elbe, Trave, Warnow) sowie der Nord-Ostsee-Kanal.
BinSchPersV
(Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersV)
Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt.
Ersetzt seit 18. Januar 2022 die alte Binnenschifferpatentverordnung und die Besatzungsvorschriften, die früher in den Anhängen der BinSchUO aufgeführt waren.
BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, wird als Anlage zur Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) in gültiges deutsches Schifffahrtsrecht überführt.
Der Geltungsbereich kann in den Kapiteln 10-28 im Teil II nachgeschlagen werden.
BinSchUO
(Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO)
Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt.
Regelt die technischen Einzelheiten unter denen ein Fahrzeug gewerblich am Verkehr auf den Binnenwasserstraßen teilnehmen darf, wobei die technischen Anforderungen nach dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) zur Anwendung kommen.
Brackwasser
Übergang / Vermischung Süßwasser zum Seewasser.
Brückenhöhe
Ist gleichbedeutend mit „lichte Durchfahrtshöhe“, also der senkrechte Abstand zwischen dem Wasserspiegel und dem tiefsten Punkt einer festen Brücke innerhalb der Durchfahrtsbreite.
Bei Flüssen und Wasserstraßen mit veränderlicher Wasserführung auf den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) bezogen. Durchfahrtshöhe = Fixpunkthöhe des Schiffes + Sicherheitsabstand (ca. 0,3 m).
In Tabellen ist die jeweils kleinste Brückenhöhe für den nachfolgenden Wasserstraßenabschnitt angegeben.
Bei Schifffahrtskanälen ist die Bückenhöhe bezogen auf den ruhigen Normalwasserstand bzw. auf den oberen Betriebswasserstand (BWo) zuzüglich den kurzzeitigen Wasserspiegelschwankungen.
Buhnen
Dammkörper zur Strömungsregulierung, die ins Flussbett ragen.
C
CDNI
Convention relative à la collecte, au dépôt et à la réception de déchets en navigation rhénane et intérieure =
Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
CEVNI
Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Europäischer Binnenwasserstraßen-Code
(Code Européen des Voies de Navigation Intérieure)
D
Dämsel
Eine behelfsmäßige Abdichtung von einem Leck im Schiffsrumpf. Als Dichtmaterial wird Speck (Schspeckseite vom Schwein) verwendet, alternativ ein Tuch. Das wird mit einem Brett und Keilen zwischen den Spannten befestigt und ermöglicht die weiterfahrt zur nächsten Werft.
Dennebaum
Längsverband am Laderaum bei Frachtschiffen (Oberkannte Lukensüll)
DGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Deutschland.
Doppelstander
Flaggen, die durch einen Einschnitt am freien Liek in zwei Spitzen auslaufen
Düker
Ein Düker ist eine Druckleitung zur Unterquerung z.B. eines Flusses oder Ka-nals. Das Rohr kann eine Gas-, Wasserleitung oder eine Pipeline sein.
E
ECDIS
Electronic Chart Display and Information System, also ein Elektronisches Karten-, Navigations- und Informationssystem.
Einsenkungsmarken
An allen Fahrzeugen (außer Kleinfahrzeugen) müssen Marken angebracht sein, welche die Ebene der größten Einsenkung anzeigen.
Einsinktiefe
Das Maß, um das ein Schiff durch innere und/oder äußere Einwirkungen gegenüber seiner Ruhelage einsinkt (auch Einsenkung)
EmsSchO
Die Schifffahrtsordnung Emsmündung gilt im gesamten Mündungsbereich der Ems ab Papenburg und der Leda bis Leer sowie im Schutzhafen Borkum.
ES-TRIN
European Standard laying down Technical Requirements for Inland Navigation vessels
Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe, die BinSchUO bezieht sich auf diesen Standard.
F
Fähre
Ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen auf der Wasserstraße dient.
Fahrgastschiff
Ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist.
Fahrrinne
Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Mögli-chen und Zumutbaren angestrebt wird.
Fahrrinnentiefe
Die von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsbehörden zugesicherte Tiefe von Fahrwassern bei einem definierten Pegelstand.
Fahrwasser
Der nach dem jeweiligen Wasserstand für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Teil der Wasserstraße.
Fallhöhe
Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasserstand an einer Fallstufe, also einer Schleuse oder einem Hebewerk, wurde früher auch als Hubhöhe bezeichnet. Bei Schifffahrtskanälen beziehen sich die Angaben auf die Normalwasserspiegel, bei staugeregelten Flüssen in der Regel auf Mittelwasserstände.
Fallstufe
Unterbrechung des Wasserspiegels durch eine natürliche oder künstliche Stufe.
Bei staugeregelten Flussabschnitten: Staustufe.
Bei Schifffahrtskanälen: Kanalstufe.
FäV
Fährenbetriebsverordnung, regelt den Betrieb und die Aufsicht über die Fähren auf Bundeswasserstraßen sowie das Verhalten des Fährpersonals und der Fährbenutzer.
Flagge
ist rechteckig mit einem Seitenverhältnis von 3:5
Flottwasser
Der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt des Schiffes in Fahrt zum Gewässerbett.
Funkellicht
40 bis 60 Lichterscheinungen je Minute.
G
Gabionen
Drahtkörbe, die mit Steinen gefüllt sind. Sie dienen zum Ufer- und Gewässerschutz.
GDWS
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Oberste Behörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) mit Sitz in Bonn.
Nachgeordnet sind die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) in den Regionen.
gekuppelte Fahrzeuge
Eine Verbindung von längsseits (nebeneinander) gekuppelten Fahrzeugen. Es befindet sich kein Fahrzeug vor dem Maschinenfahrzeug, das den Verband fortbewegt.
Gieren
Ungewolltes, wiederkehrendes Abweichen vom Kurs nach Steuerbord und Backbord durch Seegang, Strömung oder Trimm um die senkrechte Drehachse des Schiffes.
GlW
Gleichwertiger Wasserstand, ist ein statistisch ermittelter Bezugswasserstand, von dem aus die Wassertiefen bestimmt werden können.
Der gleichwertige Wasserstand ist der Wasserstand, der bei einem gleichwertig niedrigen Abfluss an den einzelnen Pegeln längs eines Flusse/Stromes auftritt. Er muss durch Veränderungen im Flussbett in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst werden.
GMS
Gütermotorschiff oder Motorgüterschiff
Gösch
Flagge am Bug des Schiffes
und auch die mastseitige Oberecke einer Flagge
H
Hang
Tiefe Stelle im Außenradius einer Fahrrinne, teilweise auch Grube oder Bucht genannt.
Hieven
heraufziehen, hochwinden, heben einer Last
z.B. Anker hieven bedeutet Anker lichten
HSW
Höchster Schifffahrtswasserstand bzw. höchster schiffbarer Wasserstand. Bei einem höheren Wasserstand ist die Schifffahrt einzustellen.
I
Inland-ECDIS
Ein ECDIS speziell zum Einsatz in der Binnenschifffahrt.
ECDIS = Electronic Chart Display and Information System, also ein Elektronisches Karten-, Navigations- und Informationssystem.
J
leer
K
Kalter Druck
Ausnutzen der Strömung beim Fahren flussabwärts.
Das Wasser ist in der Tiefe kälter als an der Oberfläche und hat eine etwas größere Dichte. Es fließt daher in der Tiefe etwas schneller als an der Oberfläche. Ein treibendes Schiff in einem strömenden Gewässer bewegt sich daher etwas schneller in Strömungsrichtung als das Wasser fließt.
Kipphebel
Ein Kipphebel dient dazu, die Richtung einer Kraft zu ändern. In Verbrennungsmotoren wird er verwendet um die Kurvenbewegung eines Nocken, von der Nockenwelle auf die Einlass- und Auslass-Ventile zu übertragen.
Kolk
Vertiefung am Grund eines strömenden Gewässers.
Kribben
Dammkörper zur Strömungsregulierung, die ins Flussbett ragen (Rheinländisch), siehe auch Buhnen
KVR
Kollisionsverhütungsregeln
Die „Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See“ sind internationales Seeverkehrsrecht. Sie dienen zur Regelung des Verkehrs auf der hohen See und den damit verbundenen, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern.
L
leer
M
MoselSchPV
Moselschifffahrtspolizeiverordnung
Sie beinhaltet die auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbaren Vorschriften von Neuves Maisons (F) bis zur Mündung in den Rhein.
Sie wird von der Moselkommission erarbeitet und ist in nationales Recht umgesetzt.
N
leer
O
leer
P
Pegelstand
Pegel dienen zur Bestimmung des Wasserstandes eines Gewässers. Der Pegelstand muss nicht identisch sein mit der tatsächlichen Wassertiefe, da oftmals der Pegelnullpunkt willkürlich festgelegt ist. Die Ablesung wird „Pegelstand“ genannt.
Peiltiefe
Der geringste Abstand zwischen Wasserspiegel und der Sohle eines Gewässers in der Fahrrinne.
Q
leer
R
Radarfahrt
Fahrt bei unsichtigem Wetter (ausschließlich) unter Radar
RheinSchPersV
Rheinschiffspersonalverordnung, wird im Polizeiausschuss der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) erarbeitet und in nationales Recht umgesetzt.
(seit 05.04.2023 in neuer Fassung, ähnlich der BinSchPersV)
RheinSchPV
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Geltungsbereich: Mittlere Rheinbrücke in Basel bis Gorinchem/Waal und Krimpen/Lek
S
Schifffahrtskanal
Wasserstraße mit überwiegend künstlich hergestelltem Gewässerbett.
Scheitelhaltung
Höchste Haltung (Abschnitt) eines Kanals zwischen zwei Abstiegsbauwerken, also Schleusen oder Schiffshebewerken.
Schleusenkanal
Teil eines staugeregelten Flusses, der als Zufahrt zur Schiffsschleuse vom Fluss abzweigt.
Schorbaum
Stütze vom Schiff oder einem Ponton zum Ufer zum Abstand halten
Schubleichter
Ein zur Fortbewegung durch Schieben gebautes oder hierfür besonders eingerichtetes Fahrzeug.
SEA
Schiffseichamt
Seeschifffahrtsstraße
Wasserfläche an der deutschen Küste von Ostsee und Nordsee zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser und einer Linie von drei Seemeilen Abstand seewärts der Basislinie und auf Flüssen die Wasserflächen, die in der SeeSchStrO festgelegt sind.
Auf Flüssen meist der Teil, der von Seeschiffen befahren werden kann.
SeeSchStrO
Seeschifffahrtsstraßenordnung, „Verkehrsvorschrift“, gültig auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen
Seewasserstraße
Als Wasserstraße gesetzlich festgelegter Teil eines Küstengewässers, seewärts der Küste
Seitenkanal
Schifffahrtskanal neben einer Flussstrecke mit mehr als einer Kanalstufe
Sicherheitstor
Dient zum Abgrenzen bzw. Abtrennen von Teilstücken eines Kanals, damit bei einem Dammbruch nicht der ganze Kanal leer läuft.
Signalflagge
Signalflaggen nach dem „Internationalen Signalbuch“ haben eine bestimmte Bedeutung und und müssen sofort wieder eingeholt werden, wenn der Signalaustausch beendet ist.
Slops
Gemisch, bestehend aus Ladungsrückständen mit Waschwasserresten, Rost oder Schlamm
Stander
dreieckige Flagge mit einem Höhen/Breitenverhältnis von 3:5, dient zur Kennzeichnung, als Signalflagge (Flaggenalphabet) oder als Windrichtungsanzeiger
Staugeregelter Fluss
Wasserstraße mit überwiegend natürlichem Gewässerbett, die hauptsächlich zur Verbesserung der Wasserstandsverhältnisse mit Staustufen versehen ist.
Stb = Steuerbord
rechte Seite des Schiffes bezogen auf voraus
Sturm
Windstärke 8 und mehr nach der Beaufort-Skala.
T
Tauchtiefe
Summe aus Tiefgang und Einsinktiefe. Bei Frachtern der aufgrund der aktuellen Beladung gegebene Tiefgang, also Abladetiefe und Absunk.
Tiefgang
Abstand zwischen dem tiefsten Punkt eines Schiffes in Ruhe und der Ebene des Wasserspiegels.
Tiefgangsanzeiger
An allen Fahrzeugen, deren Tiefgang 1 m überschreiten kann müssen Tief-gangsanzeiger angebracht werden.
U
UKW
Ultrakurzwelle
Im UKW-Sprechfunk werden den Funkkanälen bestimmte Frequenzen zugeordnet.
UVV
Unfallverhütungsvorschriften,
stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
V
Verband
Ist eine Zusammenstellung mehrerer Fahrzeuge. Kann ein Schleppverband, Schubverband, gekuppelte Fahrzeuge oder „Koppelverband“ sein.
Verdriftung
Verteilung auf der Wasseroberfläche (Eis, Öl, etc.) bzw. seitliche Bewegung des Schiffskörpers durch Wind und Strom.
Vorspann
Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das an der Spitze eines Fahrzeugs oder Verbandes Schleppunterstützung leistet.
W
Wallgänge
Bei einem doppelwandigen Schiff der Bereich zwischen den beiden Rumpfhüllen, also z.B. zwischen Außenhaut und Laderaum oder Tank.
Wasserstraße
Oberirdisches Gewässer (Binnenwasserstraße) oder Küstengewässer (Seewasserstraße), das gesetzlich für den Personen- und/oder für den Güterverkehr mit Schiffen bestimmt ist.
Wassertiefe
Die tatsächliche Tiefe des Wassers an einer bestimmten Stelle.
Wimpel
dreieckig mit einem Höhen/Breitenverhältnis von 3:10. Die Spitze kann fehlen (siehe Flaggenalphabet), vergl. auch Stander
WSA
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt,
nachgeordneter Teil zur GDWS in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
WSD
Wasserstraßen- und Schifffahrtsdirektion, alt! (ist die Vorgängerbehörde der GDWS)
WSP
Wasserschutzpolizei
WSV
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, besteht aus der GDWS und den regionalen WSA ’s
X
leer
Y
leer
Z
ZKR
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
ZSUK
Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission,
alter Name für das heutige Dezernat S12 Technische Schiffssicherheit der GDWS