Ein Gewässer als Wasserstraße binnenwärts der Flussmündung mit seitlichen Ufern, im Küstengebiet ist sie gegen das Küstengewässer gesetzlich abgegrenzt.
Binnenwasserstraßen sind Seeschifffahrtsstraßen, wenn diese wie die Unterläufe von Flüssen (z. B. Ems, Weser, Elbe, Trave, Warnow) sowie der Nord-Ostsee-Kanal überwiegend der Seeschifffahrt dienen.