BinSchStrO

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, wird als Anlage zur Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) in gültiges deutsches Schifffahrtsrecht überführt. Der Geltungsbereich kann in den Kapiteln 10-28 im Teil II nachgeschlagen werden. Originaltext: elwis.de

Diese Seite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung