BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, wird als Anlage zur Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) in gültiges deutsches Schifffahrtsrecht überführt.
Der Geltungsbereich kann in den Kapiteln 10-28 im Teil II nachgeschlagen werden.
Originaltext: elwis.de