Radarpatent

Die besonderen Berechtigung Radar nach der BinSchPersV als Ergänzug zum Unionspatent, das Radarpatent für die Binnenschifffahrt! Von 2010 bis 2025 habe ich diese Lehrgänge immer in Lauenburg angeboten.

Fahren bei verminderter Sicht

Berechtigung Radar

Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) die Fahrt nur antreten oder fortsetzen, wenn sie mit einer zugelassenen Flussradaranlage ausgerüstet sind.
An Bord muss sich eine Schiffsführerin oder ein Schiffsführer befinden, welche neben dem Schiffsführerzeugnis auch über die besondere Berechtigung Radar (Radarpatent) verfügt. Auf dem Rhein ist ein Radarzeugnis für das Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über 110m grundsätzlich vorgeschrieben.

Radarfahrt“ bedeutet, dass du wegen verminderter Sicht auf das Radar als Hilfsmittel angewiesen bist. Mit dem Radarbild kannst du die Verkehrslage im Revier einschätzen, du kannst sicher manövrieren bis hin zum Anlegen unter Radar. Ein falsch bedientes Radargerät und ein fehlerhaft interpretiertes Radarbild können dabei zur Gefahr werden. Daher musst du den Aufbau, die Funktionsweise und die Grenzen eines Radargerätes kennen, um das Radarbild optimal auszuwerten.

Nächster Lehrgang:

Berechtigung Radar
Preis:490 € inkl. USt.
Ort:Lauenburg
Start:Sa. 11.10.2025 um 09:00 Uhr
Ablauf:Lehrgang am Wochenende: Sa.+So. jeweils von 09:00-18:00 Uhr
Ende:So. 12.10.2025

Natürlich gibt es noch weitere Lehrgänge zum Radarpatent!

Die Lehrgänge zur Berechtigung Radar biete ich in folgenden Formen an:

Lehrgänge für die Binnenschifffahrt
Onlinekurse für die Binnenschifffahrt
E-Lerning-Kurse für die Binnenschifffahrt

Voraussetzungen Radarpatent:

  • sicheres Beherrschen der deutschen Sprache
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nautisches Befähigungszeugnis (Unionspatent, Binnenschifferpatent, Fährschifferzeugnis oder Sportbootführerschein Binnen)
  • gültiges UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • Hinweis, wenn du dabei bist auch das Unionspatent zu erwerben: Die Prüfung Radarpatent kannst bereits ablegen, wenn du den theoretischen Prüfungsteil zum Unionspatent bestanden hast, die „Radar-Prüfung“ ist dann 2 Jahre gültig und die Berechtigung wird zusammen mit dem Unionspatent ausgestellt (vgl. §45 BinSchPerV).
praktische Prüfung Radarpatent

Lehrgangsablauf:

Dein Lehrgang zur besonderen Berechtigung Radar nach BinSchPersV biete ich über zwei Tage in Hamburg oder zugeschaltet Hybrid-LIVE-Online an. Der Unterricht ist ausgerichtet auf die theoretische Prüfung. Ich bespreche in der Theorie auch die praktischen Prüfung, jedoch machen wir keine praktischen Fahrten und kein Simulator-Training. Die Inhalte der Prüfung sind in der BinSchPersV festgelegt :

  • Grundlagen der Radartechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise der Radaranlage
  • Auswertung des Radarbildes
  • Funktionsweise des Wendeanzeigers
  • schifffahrtspolizeiliche Vorschriften
  • Signale bei der Radarfahrt
  • Funkgespräche und Kursabsprachen

Lehrgangsvorbereitung:

Du solltest jede Möglichkeit nutzen, die Bedienung des Radars, die Bildbeobachtung und die Radarfahrt in der Praxis zu üben, um die notwendige Sicherheit für die praktische Prüfung zu erlangen. Das Radar darf am Tage bei guter Sicht auch ohne Schiffsführer mit Radarpatent mitlaufen und zu Ausbildungszwecken genutzt werden.

Für meinen Lehrgang Radarpatent ist keine weitere theoretische Vorbereitung erforderlich.

Optionales Material findest du in meinem Shop!

Prüfungsschiff Büffel in Lauenburg

Anmeldung zur Prüfung:

Infos zur Prüfung 2026 folgen, sobald verfügbar

Die Prüfungsgebühren an die GDWS betragen z.Zt.:
Zulassung 63,-€ zzgl. Prüfung in Theorie und Praxis 271,-€.
Anschließend muss ein Unionspatent beantragt werden: 129,-€. In dieses wird dann die Berechtigung das bisherigen Schifferpatents und die besondere Berechtigung Radar eingetragen.

Prüfungsablauf Radarpatent:

Die Inhalte der Prüfung sind der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) Anlage 13 und Anlage 14 aufgeführt.

Die theoretische Prüfung besteht aus einen Prüfungsbogen mit 50 Multiple-Choice-Fragen und zum Bestehen müssen 40 Fragen richtig beantwortet werden.

In der praktischen Prüfung musst du ein Fahrzeug nur unter Radar ohne Sicht nach außen sicher führen.

Förderung/Erstattung der Lehrgangskosten:

Eine Förderung in Höhe von 50-70% der Lehrgangskosten ist auf Antrag möglich. Informationen gibt es unter elwis.de in der Rubrik Service und dem Bereich Förderprogramme für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Der Antrag auf Förderung muss dafür zwingend vor Anmeldung zum Lehrgang gestellt werden. Die Förderung wird ab Kosten in Höhe von 300 Euro gewährt. Das Antragsformular gibt es hier: elwis.de .

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Radarpatent in der Binnenschifffahrt?

Die besondere Berechtigung Radar ist erforderlich, um ein Fahrzeugs bei verminderter Sicht (unsichtigem Wetter) nur unter Radarbenutzung mit einer zugelassenen Flussradaranlage und einem Wendeanzeiger zu führen. Es wird als als Ergänzung zum Unionspatent oder Fährschifferzeugnis gemacht, kann aber auch mit einem Sportschifferzeugnis oder Sportbootführerschein Binnen erworben werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für das Radarpatent?

Du benötigst ein nautisches Befähigungszeugnis, also das Unionspatent, ein Binnenschifferpatent, ein Fährschiffer-/Kleinschifferzeugnis oder einen Sportbootführerschein Binnen. Außerdem ein UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Zusätzlich solltest du mit dem Flussradargerät vertraut sein und den Wendegeschwindigkeitsanzeiger kennen.

Wo gibt es Prüfugsfragen zum Radarpatent?

Die offiziellen Prüfungsfragen sind nicht veröffentlicht. Der Fragenkatalog umfasst insgesamt 150 Fragen. In meinem Lehrgang besprechen wir alle wichtigen Inhalte, damit du die theoretische Prüfung sicher bestehst.

Wie kann ich mich auf das Radarpatent vorbereiten?

Nutze jede Möglichkeit zur Einstellung und Bedienung des Radars und zur Bildbeobachtung. Das Radar darf am Tage bei guter Sicht auch ohne Schiffsführer mit Radarpatent mitlaufen und zu Ausbildungszwecken genutzt werden.

Welche Inhalte hat die Ausbildung zum Radarpatent?
  • Grundlagen der Radartechnik und des Wendeanzeigers
  • Einstellen der Radaranlage und Auswertung des Radarbild
  • Verkehrsbeobachtung und Navigation mit Radar
  • Funkmeldungen und Signale bei der Radarfahrt
  • Gesetzliche Vorschriften für die Radarfahrt
Wie läuft die Prüfung zum Radarpatent ab?

Die Prüfung zum Radarpatent, genauer zur besondere Berechtigung Radar nach BinSchPersV, besteht aus Theorie und Praxis.
In der theoretischen Prüfung muss ein Fragebogen mit 50 Fragen in 45 Minuten angekreuzt werden, wobei mindestens 40 Fragen richtig beantwortet werden müssen.
In der praktischen Prüfung wird an Bord eines Fahrzeugs oder im Simulator eine Prüfungsfahrt nur unter Radar gemacht, ohne Sicht nach draußen.

Gilt das Radarpatent EU-weit?

Ja, die besondere Berechtigung Radar ist Bestandteil des Unionspatents und ist EU-weit in der Binnenschifffahrt gültig.

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