Das Fährschifferzeugnis wird auch als Fährpatent, Fährführerschein oder „F-Patent“ bezeichnet und ist für Fähren an einer Fährstelle notwendig.
- Was ist das Fährschifferzeugnis?
- Wann ist der nächste Lehrgang zum Fährpatent?
- Welche Voraussetzungen gibt es für das F-Patent?
- Wie läuft der Lehrgang ab?
- Kann ich mich auf den Lehrgang zum Fährschifferzeugnis vorbereiten?
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- Was muss ich in der Prüfung zum Fährpatent machen?
- Gibt es Zuschüsse oder eine Förderung?
Was ist das Fährschifferzeugnis?
Das Fährschifferzeugnis ist eines der Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene nach BinSchPersV. Mit diesem Fährführerschein darfst du eine Fähre auf der im Fährschifferzeugnis eingetragenen Fährstelle führen. Das Fährpatent kannst du für frei fahrende oder für seil-/kettengebundene Fähren machen. Für eine frei fahrende Fähre benötigst du zusätzlich den Eintrag Decksmann/Decksfrau im Schifferdienstbuch.
Das Fährschifferzeugnis kann für Binnenwasserstraßen Zone 3+4 und/oder für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter Zone 2 erworben werden.
Wenn du bereits einen Fährführerschein für Zone 3+4 hast, kannst du ihn mit einer kombinierten praktisch/mündlichen Prüfung auf einer gewünschten Fährstelle für Zone 2 erweitern.
Du kannst das Fährpatent auch nur für eine Fährstelle der Zone 2 erwerben. Wenn du dann später auf eine Fährstelle einer Wasserstraße Zone 3+4 wechseln möchtest musst du aber erneut eine theoretische Prüfung ablegen.
Nächster Lehrgang Fährpatent:
Fährschifferzeugnis | |
Preis: | 895 € inkl. USt. |
Ort: | Hamburg-Rothenburgsort (Elbbrücken) |
Start: | So. 19.01.2025 um 09:00 Uhr |
Ablauf: | Hybrid-LIVE-Online Fährschifferzeugnis Zone 3+4 Lehrgang: 4 Tage, Sonntag bis Mittwoch, täglich 09:00-17:00 Uhr jedoch am letzten Tag bis 18:30 Uhr (keine Präsenzplätze mehr verfügbar) |
Ende: | Mi. 22.01.2025 |
ausgebucht |
Weitere Lehrgangstermine gibt es in der Übersicht.
Den Lehrgang zum Fährschifferzeugnis für Wasserstraßen Zone 3+4 kombiniere ich mit dem Lehrgang zum Unionspatent.
Für die Zone 2 kommen weiterer ggf. Unterrichtstermine hinzu oder es entfallen Termine, wenn du die Zone 3+4 nicht ebenfalls anstrebst.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- medizinisches Tauglichkeitszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- 180 Tage Fahrzeit, Nachweis mit Schifferdienstbuch.
Bei der Berechnung von Fahrzeiten für das Fährschifferzeugnis werden auch Zeiten auf seil- oder kettengebundenen Fähren anerkannt, jedoch wird das Fährschifferzeugnis ggf. auf diesen Fährtyp beschränkt. - 360 Tage Fahrzeit sind für Fährstellen auf folgenden Wasserstraßen der Zone 2 erforderlich: Kieler Förde, Trave unterhalb Lübeck, Unterelbe Zone 2-See, Weser unterhalb Bremen und Ems unterhalb Emden.
Lehrgangsablauf:
Den Lehrgang zum Fährschifferzeugnis machst du bei mir in Hamburg in Präsenz oder alternativ als LIVE-Onlinekurs, zugeschaltet zum Präsenzlehrgang.
Im Lehrgang Fährpatent geht es um allgemeine Berufskenntnisse und Schiffstechnik. Wird der Fährführerschein für Wasserstraßen der Zone 3+4 angestrebt ist das Binnenschifffahrtsrecht ein wichtiges Thema. Für ein Fährschifferzeugnis auf Seeschifffahrtsstraßen Zone 2 sind das Seeverkehrsrecht und einige Grundlagen der terrestrischen Navigation Prüfungsthema.
Vorbereitung auf den Fährführerschein:
Die Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen (Fährenbetriebsverordnung – FäV ) solltest du dir vor dem Lehrgang schon einmal anschauen.
Wenn du das Fährschifferzeugnis für eine Fährstrecke an einem Fluss oder Kanal einer Binnenschifffahrtsstraße machen möchtest, findest du auf diesem Informationsblatt eine Übersicht wichtiger Zeichen und Signale: Informationsblatt Wichtige Sichtzeichen und Schallsignale auf Binnenschifffahrtsstraßen . Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung findest du bei www.elwis.de .
Für eine Fährstrecke auf einer Seeschifffahrtsstraße (Zone 2), also z.B. auf der Elbe, der Weser, dem NOK oder nach Rügen solltest du das Informationsblatt Wichtige Sichtzeichen und Schallsignale auf Seeschifffahrtsstraßen anschauen.
Material zur Vorbereitung findest du auch in meinem Shop!
Prüfungsanmeldung:
Die Prüfung wird in einer Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgelegt. Hier gibt es die aktuellen Prüfungstermine deutschlandweit im Bereich der Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss spätestens 5 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin gestellt werden.
Wichtig, der Antrag wird NICHT nach Bonn geschickt, sondern zum gewünschten Prüfungsort, z.B.:
GDWS Kiel
Kiellinie 247, 24106 Kiel
Tel: 0228 – 7090 4110
E-Mail: kiel.gdws@wsv.bund.de
GDWS Magdeburg
Gerhart-Hauptmann-Straße 16, 39108 Magdeburg
Tel.: 0228 – 7090 4141
E-Mail: magdeburg.gdws@wsv.bund.de
WSA Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
Am Hohen Ufer 1 – 3, 32425 Minden
Tel.: 0571 6458 – 1360
E-Mail: wsa-mlk-esk@wsv.bund.de
GDWS Würzburg und Bonn
Wörthstraße 19
97082 Würzburg
Telefon: 0228 7090 – 4132
E-Mail: wuerzburg.gdws@wsv.bund.de
Prüfungsablauf und Umfang:
Deine Prüfung zum Fahrschifferzeugnis besteht aus einem theoretischen Teile und einem praktischen Teil.
In der theoretischen Prüfung musst du einen Fragebogen im Antwort-Auswahl-Verfahren beantworten. Inhaltlich kommt hier beim Schifffahrtsrecht auch die Fährenbetriebsverordnung vor. Außerdem viele Fragen zu Berufskenntnissen.
Die praktische Prüfung ist immer auf der Fähre an der Fährestelle, für die du das Fahrschifferzeugnis benötigst, abzulegen. Hier musst du der Prüfungskommission an Bord im Betrieb zeigen, dass du diese Fähre sicher führen kannst.
Wenn du das Fährschifferzeugnis für mehrere Fährstellen erwerben möchtest oder ein bestendes Fährschifferzeugnis um eine weitere Fährestelle erweiterst wird dir die theoretische Prüfung erlassen, die praktische Prüfung ist auf jeder Fährstrecke abzulegen.
Förderung/Erstattung der Lehrgangskosten:
Eine Förderung in Höhe von 50-70% der Lehrgangskosten ist auf Antrag möglich. Informationen gibt es unter elwis.de in der Rubrik Service und dem Bereich Förderprogramme für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Der Antrag auf Förderung muss dafür zwingend vor Anmeldung zum Lehrgang gestellt werden. Die Förderung wird ab Kosten in Höhe von 300 Euro gewährt. Das Antragsformular gibt es hier: elwis.de .