Radarpatent Lauenburg

Das Radarpatent für die Binnenschifffahrt, oder genauer die besonderen Berechtigung Radar nach der BinSchPersV als Ergänzug zum Unionspatent, biete ich in Lauenburg an.

Fahren bei verminderter Sicht

Was ist das Radarpatent?

Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen Fahrzeuge bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) die Fahrt nur antreten oder fortsetzen, wenn sie mit einer zugelassenen Flussradaranlage ausgerüstet sind.
An Bord muss sich eine Schiffsführerin oder ein Schiffsführer befinden, welche neben dem Schiffsführerzeugnis auch über die besondere Berechtigung Radar verfügt. Auf dem Rhein ist ein Radarzeugnis für das Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über 110m grundsätzlich vorgeschrieben.

„Radarfahrt“ bedeutet, dass du wegen verminderter Sicht auf das Radar als Hilfsmittel angewiesen bist. Mit dem Radarbild kannst du die Verkehrslage im Revier einschätzen, du kannst sicher manövrieren bis hin zum Anlegen unter Radar. Ein falsch bedientes Radargerät und ein fehlerhaft interpretiertes Radarbild können dabei zur Gefahr werden. Daher musst du den Aufbau, die Funktionsweise und die Grenzen eines Radargerätes kennen, um das Radarbild optimal auszuwerten.

Nächster Lehrgang:

Berechtigung Radar
Preis:480 € inkl. USt.
Ort:Lauenburg
Start:Sa. 20.04.2024 um 09:00 Uhr
Ablauf:Lehrgang am Wochenende: Sa.+So. jeweils von 09:00-18:00 Uhr
Ende:So. 21.04.2024

Natürlich gibt es noch weitere Lehrgänge zum Radarpatent!

Die Prüfung solltest du vor Lehrgangsbuchung beim WSA Elbe Haus Lauenburg unter Telefon 041 53 – 558 210 anmelden! Infos und Antrag: wsa-elbe.wsv.de .
Die Prüfungsplätze sind sehr begrenzt, in meinem Lehrgang ist immer Platz für dich!

Voraussetzungen für das Radarpatent:

  • sicheres Beherrschen der deutschen Sprache
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nautisches Befähigungszeugnis (Unionspatent, Binnenschifferpatent oder Sportbootführerschein Binnen)
  • gültiges UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
  • Hinweis, wenn du dabei bist auch das Unionspatent zu erwerben: Die Prüfung Radarpatent kannst bereits ablegen, wenn du den theoretischen Prüfungsteil zum Unionspatent bestanden hast, die „Radar-Prüfung“ ist dann 2 Jahre gültig und die Berechtigung wird zusammen mit dem Unionspatent ausgestellt (vgl. §45 BinSchPerV).
praktische Prüfung Radarpatent

Ablauf des Lehrgangs:

Dein Lehrgang zur besonderen Berechtigung Radar nach BinSchPersV biete ich immer am Wochenende vor der Prüfung in Lauenburg an. Der Lehrgang Radarpatent Lauenburg beginnt Samstag um 09:00 Uhr. Unterricht ist Samstag und Sonntag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Der Unterricht ist ausgerichtet auf die Prüfung beim WSA Elbe in Lauenburg und behandelt in der Theorie auch die Prüfungsstrecke der praktischen Prüfung. Die Inhalte sind in der BinSchPersV festgelegt :

  • Grundlagen der Radartechnik
  • Aufbau und Arbeitsweise der Radaranlage
  • Auswertung des Radarbildes
  • Funktionsweise des Wendeanzeigers
  • schifffahrtspolizeiliche Vorschriften
  • Signale bei der Radarfahrt
  • Funkgespräche und Kursabsprachen

Praktische Übungen bzw. ein Praxistraining Radarfahrt sind in Lauenburg nicht möglich. Im Hamburger Hafen bei der YACHTSCHULE MERIDIAN gibt ein praktisches Radartraining.

Lehrgangsvorbereitung:

Du solltest jede Möglichkeit nutzen, die Bedienung des Radars, die Bildbeobachtung und die Radarfahrt in der Praxis zu üben, um die notwendige Sicherheit für die praktische Prüfung zu erlangen. Das Radar darf am Tage bei guter Sicht auch ohne Schiffsführer mit Radarpatent mitlaufen und zu Ausbildungszwecken genutzt werden.

Zur Vorbereitung auf den Lehrgang Radarpatent in Lauenburg schicke ich dir die Lahrgangsunterlagen schon vorher zu. So kannst du dich etwas in das Thema einlesen. Selbstverständlich sind diese Unterlagen im Lehrgangspreis enthalten.

Mehr Material findest du in meinem Shop!

Prüfungsschiff Büffel in Lauenburg

Anmeldung zur Prüfung:

Die Prüfungstermine werden vom WSA Elbe Haus Lauenburg (wsa-elbe.wsv.de) festgelegt und veröffentlicht. Es gibt etwa 5-6 Prüfungstermine pro Jahr.
Du solltest dich rechtzeitig direkt in Lauenburg zur Prüfung anmelden, denn die Prüfungsplätze sind leider sehr begrenzt.
In meinem Lehrgang bekommst du immer einen Platz.

Die Prüfungsgebühren an die GDWS betragen z.Zt.:
Zulassung 63,-€ zzgl. Prüfung in Theorie und Praxis 271,-€.
Anschließend muss ein Unionspatent beantragt werden: 129,-€. In dieses wird dann die Berechtigung das bisherigen Schifferpatents und die besondere Berechtigung Radar eingetragen.

Prüfungsablauf Radarpatent:

Die Inhalte der Prüfung sind der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) Anlage 13 und Anlage 14 aufgeführt.

Die theoretische Prüfung findet in den Räumen des WSA Elbe in Lauenburg statt. Du musst einen Prüfungsbogen mit 50 Multiple-Choice-Fragen bearbeiten und zum Bestehen 40 Fragen richtig beantworten.

Deine praktische Prüfung legst du normalerweise auf dem Prüfungsschiff „Büffel“ ab, einem 32,29 m langer und 8,83 m breiten Zweischraubenmotorschlepper (Eisbrecher). Diesen musst du auf der Elbe und im Hafen Lauenburg nur unter Radar ohne Sicht nach außen sicher führen.

Förderung/Erstattung der Lehrgangskosten:

Eine Förderung in Höhe von 50-70% der Lehrgangskosten ist auf Antrag möglich. Informationen gibt es unter elwis.de in der Rubrik Service und dem Bereich Förderprogramme für die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt. Der Antrag auf Förderung muss dafür zwingend vor Anmeldung zum Lehrgang gestellt werden. Die Förderung wird ab Kosten in Höhe von 300 Euro gewährt. Das Antragsformular gibt es hier: elwis.de .

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